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Persönlicher Portalbereich "Antragsverwaltung" und Antragsassistent

Unter "Antragsverwaltung" können Sie sich als Dienstleister (Dienstleistungserbringer im Sinne der europäischen Dienstleistungsrichtline zur Erleichterung der Niederlassung im europäischen Binnenverkehr) registrieren lassen. Die Registrierung eröffnet Ihnen die dort integrierte Antragsverwaltung. Über diese können Sie Vorhaben, wie z.B. Betriebsgründungen, Niederlassungen in Niedersachsen online anstoßen.

Elektronische Verfahrensabwicklung

Ein Antragsassistent unterstützt Sie bei der Zusammenstellung der für Ihr Vorhaben erforderlichen Unterlagen, wie Anträge. Die ermittelten elektronischen Formulare werden Ihnen in den Dokumentenbereich der Antragsverwaltung bereitgestellt. Zu jedem Formular haben Sie die Möglichkeit eine detaillierte Verfahrensbeschreibung abzurufen.

Die Formulare können in der Vorhabenverwaltung von Ihnen weiterbearbeit werden und Sie können z.B. Anlagen (wie Scanns von Meisterbriefen o.ä.) dazu hochladen. Die Formulare und Anlagen werden anschließend über die Antragsverwaltung rechtssicher und verschlüsselt an die zuständigen Behörden übermittelt. Diese werden Ihnen entsprechend die Bescheide in die Vorhabenverwaltung zurücksenden. Parallel dazu wird Ihnen aus Gründen der Rechstsicherheit ein verschlüsselter Bescheid an Ihr persönliches Emailpostfach zugesandt. Das entschlüsselte Dokument finden Sie in der Vorhabenverwaltung. Sobald eine Behörde ein Schreiben in die Antragsverwaltung schickt, werden Sie über E-Mail benachrichtigt. Da Sie automatisch per https mit der Antragsverwaltung kommunizieren, ist eine verschlüsselte Datenübertragung sichergestellt.

Einsatz von qualifizierter elektronischer Signatur

Es ist aufgrund der derzeitigen Rechtslage nicht auszuschließen, dass Sie in seltenen Fällen Formulare qualifiziert elektronisch signieren müssen (vgl. Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen, SigG). Ein mit einer qualifizierten Signatur signiertes elektronisches Dokument kann nach §126a BGB in Deutschland die per Gesetz oder Verordnung notwendige Schriftform ersetzen. Schriftform bedeutet „die urkundliche Gestaltung einer Willenserklärung oder eines Rechtsgeschäftes durch Text und Unterschrift“. Der Antrag oder das Schreiben müssen folglich persönlich unterschrieben werden. Die qualifizierte Signatur macht den Einsatz einer entsprechenden Signaturkarte inkl. Lesegerät erforderlich. Sollten Sie über keine deutsche Signaturkarte verfügen, können Sie alternativ einen sogenannten Mantelbogen für den Antrag (PDF-Format) herunterladen, ausdrucken, unterschreiben und in Papierform an die zuständige Behörde versenden. Die Adressanschriften sind in dem bereitgestellten Muster bereits angegeben. Ihre mit dem elektronischen Antrag zugestellten Daten werden von der zuständigen Stelle verarbeitet. Solange der unterschriebene Mantelbogen nicht vorliegt, kann allerdings kein Bescheid erstellt werden.

Personenbezogene Daten

Personenenbezogene Daten werden lediglich im Rahmen der Registrierung und der elektronischen Antragsstellung erfasst. Die bei der Registrierung einzugebenden persönlichen Daten, wie z.B. Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mailadresse, Unternehmensbezeichnung werden in einem speziell abgesicherten angeschlossenen Indentitymanagment-System gespeichert. Dieses macht es möglich, dass bei der elektronischen Anftragsstellung Ihre zuvor bei der Registrierung erfassten persönlichen Daten bereits in die elektronischen Formulare voreingetragen werden können. Sie müssen sie nicht noch einmal eingeben. Weitere erforderliche Angaben müssen Sie jedoch antragsbezogen manuell ergänzen.

Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Antragsstellung nur über die Formulare an die betroffenen Behörden zur Bearbeitung weitergeleitet und nur in der Detailtiefe wie für den Antrag zwingend erforderlich.

Inanspruchnahme von "Einheitlichen Ansprechpartnern"

Nach der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie können Sie einen "Einheitlichen Ansprechpartner" in Anspruch nehmen, über den Sie alle Verfahren und Formalitäten sowie Informationsanfragen zu Ihren Vorhaben abgewickeln können. Einheitliche Ansprechpartner sind ein kostenpflichtiges Serviceangebot der Landkreise, großen und kreisfreien Städte sowie des Landes Niedersachsen. Die Kosten für die Vorhabenbegleitung ermitteln sich aus dem geleisteten Aufwand in Verbindung mit der Summe der für das Verfahren anfallenden Gebühren, höchstens jedoch 10% der Summe.

Sollten Sie einen einheitlichen Ansprechpartner zur Verfahrensbegleitung gebucht haben, wird der gesamte elektronische Schriftverkehr mit den Behörden über diesen abgewickelt. Die Antragsverwaltung versendet Ihre Formulare automatisch an den einheitlichen Ansprechpartner. Sie können einem einheitlichen Ansprechpartner temporäre Zugänge zu Ihrer persönlichen Antragsverwaltung oder zu einer Fragestellung im Antragsassistenten einräumen, müssen es aber nicht. Der Einheitliche Ansprechpartner kann über diverse Kanäle kontaktiert werden: über Email, Telefon, Fax, ggfs. auch persönlich vorort. Sie finden „Einheitliche Ansprechpartner“ über die Suchfunktion im Portal: Suche nach "Einheitlichen Ansprechpartner"

Sonstiges

Alle Inhalte des Dienstleisterportals unterliegen dem urheber- und leistungsrechtlichen Schutz. Die Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung und das öffentliche Anbieten ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Integration (Geschäftstelle CIO) gestattet.